Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mission Energie. Eine Marke der Green Aktiv GmbH.
1. Allgemeines
Aufträge von Mission Energie werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Leistungen und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Die Tätigkeit von Mission Energie besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung durch für Mission Energie tätige Berater.
- Mission Energie legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Mission Energie nicht verpflichtet.
- Mission Energie verpflichtet sich zur Geheimhaltung über vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen. Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgenommen sind die zuständigen Berater sowie alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung eingebundenen Personen, Behörden und Unternehmen.
- Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von Mission Energie ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt.
- Der Auftraggeber stellt Mission Energie innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Auftrages die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
- Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch Mission Energie die ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig, ist Mission Energie nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Mission Energie dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
3. Vergütung
- Die Leistungen von Mission Energie werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei Mission Energie geltenden Tagessätzen, zzgl. Nebenkosten, Fahrtkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
- Zeitprognosen von Mission Energie in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von Mission Energie nicht beeinflusst werden können.
- Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers), ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von Mission Energie zu vergüten. Für aus diesem Grunde entgangene Fördermittel haftet Mission Energie nicht.
4. Zahlungsmodalitäten
- Bei der mit Mission Energie vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
- Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5. Abtretung
Mission Energie ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
Die Forderungen von Mission Energie sind zum Teil an die BFS finance GmbH, Verl, abgetreten. Zahlungen können insoweit mit schuldbefreiender Wirkung nur an die BFS finance GmbH erfolgen. Die Bankverbindung ist in diesem Fall dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen.
6. Haftung
- Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von Mission Energie empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Mission Energie die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
- Mission Energie haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Mission Energie übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder.
- Die Haftung von Mission Energie entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber Mission Energie angemeldet wurden.
7. Datenschutz / Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausgeschlossen.
- Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Geschäftsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
- Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Geschäftsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
- Der Auftraggeber ist mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung dieses Auftrags einverstanden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
- Es gilt deutsches Recht.